Nicht in jedem Fall ist es einfach festzustellen, ob eine begünstigte freiberufliche Tätigkeit vorliegt. Die Grenzen sind fließend, da sich Berufsbilder verändern und neue Berufe entstehen.
Wir beraten Sie dazu ausführlich und kompetent.
Berufsgruppen:
- Heilberufe
(z.B. Ärzte, Physiotherapeuten, Psychologen, Heilpraktiker) - Rechts-, Steuer-, und Wirtschaftsberatende Berufe
(Anwälte, Notare, Wirtschaftsprüfer) - Naturwissenschaftliche und technische Berufe
(Architekten, Ingenieure, Sachverständige) - Kulturberufe
(Erzieher, Dolmetscher, Journalisten, Wissenschaftler, Künstler)
Vorteile:
- Keine Gewerbeanmeldung erforderlich
- Keine Gewerbesteuerpflicht
- Vereinfachte Gewinnermittlung durch Einnahmen-Überschuss-Rechnung
- Keine Zwangsmitgliedschaft zur IHK [1]
Die Freien Berufe haben im Allgemeinen auf der Grundlage
besonderer beruflicher Qualifikation oder schöpferischer Begabung
die persönliche, eigenverantwortliche und fachlich unabhängige
Erbringung von Dienstleistungen höherer Art im Interesse der
Auftraggeber und der Allgemeinheit zum Inhalt. § 1 Abs. 2 PartGG [2]